27/10/2021
Erneut erklärt das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Kommunalsteuer auf die Wertsteigerung städtischer Flächen, besser bekannt als "plusvalía municipal".
Im Moment haben wir nur eine Pressemitteilung von diesem Gericht. Wir müssen auf die Entwicklung achten, um mehr Details zu erfahren.
Zweifellos eine gute Nachricht für die Steuerzahler, nicht so für die Gemeinden, die wir durchschnittlich 3.000 € für den Verkauf von
Grundstücke, in denen die Kommunen oft nichts in die Infrastruktur investiert hatten.
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