Seit dem 17. August 2015 ist die Lösung für diese Antwort sehr einfach. Mit inkrafttreten der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 gilt in Spanien in der Regel das Recht, das dem Wohnsitzland des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes entspricht.
Trotzdem ist das letzte Wort darüber, auf welche Gesetzgebung man sich berufen soll, der Ausländer mit Wohnsitz in Spanien. Wenn Sie wollen, dass spanisches Recht angewendet wird, müssen Sie nichts tun, denn wie wir gesehen haben, ist es das, was die aktuellen Vorschriften vorsehen. Wenn Sie jedoch entscheiden, dass Ihr Erbe dem Recht des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit unterliegt, können Sie dies tun, indem Sie eine Patientenverfügung erteilen und Ihren Wunsch mitteilen.
Diese Erklärung in Ihrem Testament kann von jeder ausländischen Person mit Wohnsitz in Spanien abgegeben werden, unabhängig von ihrer Nationalität. Es ist nicht etwas, das nur die Länder der Europäischen Union betrifft, daher sollten die vielen Engländer, die auf spanischem Territorium leben, nicht unter dem Inkrafttreten des Brexit leiden. Sie können wählen, welches Recht auf ihr Erbe anzuwenden ist, wie jede Person einer anderen Nationalität.
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